Schwangerenvorsorgeuntersuchungen dürfen von Hebammen und Ärzten gleichermaßen durchgeführt und im Mutterpass dokumentiert werden.
Laut der Berufsordnung der Hebammen und des Hebammengesetzes darf eine Hebamme alle Untersuchungen in der Schwangerschaft durchführen, die zur Beurteilung eines normalen Schwangerschaftsverlaufes notwendig sind.
Dazu gehören:
Da eine gute Vorsorge mehr als nur die Durchführung der Standarduntersuchungen beinhaltet, nehme ich mir bei diesen Terminen Zeit für individuelle Beratungen und Gespräche.
Die Vorsorgeuntersuchungen sind deinen Bedürfnissen angepasst und können beliebig zwischen dem betreuenden Gynäkologen und der Hebamme aufgeteilt werden. Übernimmt der Gynäkologe die Vorsorgeuntersuchungen komplett, stehen dir darüber hinaus Beratungen und Hilfe bei Beschwerden durch die Hebamme zu.
Schwangerschaftsbeschwerden, wie z.B. Übelkeit, vorzeitige Wehen, Ischiasproblemen, Blutungen, Schlafstörrungen, Sodbrennen, Angst und Verspannung lassen sich in den meisten Fällen mit naturheilkundlichen Therapiemaßnahmen (anthroposophische Heilmittel, Akupunktur, Homöopathie, Aromatherapie, Bachblütentherapie oder Kinesiotaping) behandeln. Gerne berate ich dich in einem ausführlichen Gespräch zu den individuellen Möglichkeiten.